Anbieter und Kontaktmöglichkeiten
Rechtsanwalt
Mesut Ocak LL. M. (Nottingham)
Neue Große Bergstraße 9
22767 Hamburg
Tel: +49 (0)40 39 90 70 06
Fax: +49 (0)40 39 10 90 51
Net: http://www.kanzlei-ocak.de
E-Mail: info@kanzlei-ocak.de
Steuer-Nr.: 41 174 03616
Rechtsanwalt Mesut Ocak ist Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg und im Deutschen Anwaltverein sowie dem Hamburgischen Anwaltverein und führt den Titel „Rechtsanwalt“, der ihm in der Bundesrepublik Deutschland verliehen wurde.
Berufsbezeichnung
Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland)
Zuständiges Aufsichtsorgan
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9
20354 Hamburg
Tel: +49 (0)40 3574 410
Fax: +49 (0)40 3574 4141
Mail: info [at] rechtsanwaltskammerhamburg [Punkt] de
Berufsrechtliche Vorschriften
Es gelten nachfolgende berufsrechtliche Vorschriften, welche auf www.brak.de nachgelesen werden können:
– Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
– Berufsordnung (BORA)
– Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
– Fachanwaltsordnung (FAO)
– Standesregeln für Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft
– Gesetz über die Tätigkeit Europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG)
Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 € zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
Die Kontaktdaten der Haftpflichtversicherung der Kanzlei lauten:
Gothaer Allgemeine Versicherungs AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
Haftungssumme: 250.000,- EUR
Geltungsbereich: Deutschland
beruflichen Gemeinschaften
keine
Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten
– Datenbankabgleich mit Sperrvermerk
– Zusätzlich manuelle Abfrage
Unterworfene Verhaltenkodizes
Bis auf berufsrechtliche Vorschriften keine.
Preise
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde richten sich die Abrechnung der Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach der Steuerberatergebührenberordnung. Beide Gesetze setzen einen sog. Gegenstandswert voraus. Dies ist der Wert, den eine Angelegeheit hat. Bei einer einzufordernden Geldforderung ist dies in der Regel dieser Betrag.
Soweit abweichend abgerechnet werden soll, werden Gebührenvereinbarungen (§ 34 RVG) und Vergütungsvereinbarungen (§ 3a ff. RVG) mit dem Mandanten vor Übernahme des Mandats ausgehandelt und in Textform bzw. schriftlich niedergelegt.
Schlichtungsstelle
Es wird darauf hingewiesen, dass für Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und dem Mandanten zur Vermeidung eines Rechtsstreits der Vorstand der zuständigen Rechtsanwaltskammer Hamburg mit der Bitte um eine Schlichtung angerufen werden kann. Alternativ hierzu kann der Ombudsmann bei der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit der Bitte um Schlichtung angerufen werden.
Voraussetzung für eine Schlichtung ist es, dass der zugrundezulegende Streitwert nicht mehr als 15.000 € beträgt.
Die Anschrift der Schlichtungsstellen lauten:
Hanseatische Rechtsanwaltskammer Hamburg
Bleichenbrücke 9, 20354 Hamburg
Ombudsmann Berlin (derzeitige Anschrift):
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
Haftungsbegrenzung
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